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Besiegelte Wählbarkeit

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Landeshauptmann Luis Durnwalder war bei den Landtagswahlen 2003 wählbar. Mit dieser überraschenden und raschen Entscheidung hat das Bozner Oberlandesgericht gestern eine Causa geklärt, die zeitweise auf der Kippe stand. Die authentische Interpretation des Landtages wird es trotzdem brauchen.

von Thomas Vikoler

"Das Urteil wird in einer guten halben Stunde, um 11.30 Uhr, bekannt gegeben." Mit dieser Erklärung überraschte Renzo Pacher, der vorsitzende Richter, alle im niederen Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts, Außenstelle Bozen. Niemand hatte mit einer derart raschen Bekanntgabe des Urteils gerechnet, und Gerhard Brandstätter, Anwalt von Luis Durnwalder, ahnte Schlimmes. "Ich habe kein gutes Gefühl", bemerkte er sichtlich irritiert. Vor allem wegen einiger Passagen aus der Verfügung des nunmehrigen Gerichtspräsidenten Heinrich Zanon, mit der das Verfassungsgericht angerufen worden war.
Eine Sensation lag in der Luft: Der Landeshauptmann ist unwählbar, die authentische Interpretation nützt nichts mehr, in spätestens einem Jahr, nach dem Spruch der Kassation, könnte er seines Amtes enthoben werden. Ein zu diesem Zeitpunkt durchaus realistisches Szenario.
Doch es kam, um Punkt 11.30 Uhr, ganz anders: "Beide Rekurse sind abgewiesen, das Urteil der ersten Instanz ist bestätigt", verkündete trocken Richter Renzo Pacher. Eine Überraschung für alle, denn die drei Richter (neben Pacher auch Bernhard Lageder und Johann Pichler) hatten drei weitere Optionen zur Auswahl: die Verhandlung, entsprechend dem besorgten Antrag Brandstätters, zu vertagen, bis der Landtag die so genannte authentische Interpretation beschlossen hat. Nach der Vorgabe des Verfassungsgerichtes den Ball direkt an den Landtag weiterzuspielen – oder die Unwählbarkeit Durnwalders zu deklarieren. Letzteres hatte zuvor Beatrice Tomasoni, die Trentiner Anwältin der zwölf Klage-Einbringer, gefordert. In der Verfügung des Verfassungsgerichtes sei keine bindende Aufforderung an den Landtag enthalten, eine Interpretation abzuliefern. Das Wahlgesetz sei eindeutig genug formuliert, um die Wählbarkeit in den Landtag eines Verwaltungsratsmitgliedes (wie Durnwalder bei der Sadobre) auszuschließen.
Generalstaatsanwalt Silvio Coraiola wollte in den Prozess erst gar nicht eingreifen. Er blieb während der gesamten Verhandlung stumm.
Durnwalders Anwalt Gerhard Brandstatter kämpfte hingegen mit Inbrunst an der Front der Wählbarkeit. Er traute dem Spruch des Verfassungsgerichtes nicht. Mit einer authentischen Interpretation, so Brandstätters Einschätzung, lasse sich dieses Verfahren nicht gewinnen. Deshalb insistierte er bis zur Ermüdung auf seiner zentralen These in diesem Verfahren. Artikel 11 des Wahlgesetzes spreche von einer Unwählbarkeit für gesetzliche Vertreter, Führungskräfte oder Verwaltungsräte. Luis Durnwalder sei lediglich einfaches Verwaltungsrats-Mitglied, Artikel 11 gelte für ihn folglich nicht. Und er verwies, wie Richter Edoardo Mori in der ersten Instanz, auf die präzisere Regelung in der Provinz Trient (von der man in Bozen, offenbar falsch, abgeschrieben hat) und die staatliche Regelung. "Durnwalder hat seinem Amt bei Sadobre, die sich zudem in Auflösung befand, keine der 110.000 Stimmen bei den Wahlen 2003 zu verdanken", betonte Brandstätter schließlich.
In einigen Wochen wird man wissen, ob das "und" in Artikel 11 in diesem Verfahren tatsächlich ausschlaggebend war. Die zwölf Kläger ließen nach dem gestrigen Urteil durchblicken, dass sie das Urteil bei der Kassation anfechten wollen.
Braucht es nun die authentische Interpretation des Landtages? Anwalt Brandstätter hält sie für nicht unbedingt notwendig, aber zur Sicherheit und um alle Zweifel für die Zukunft auszuschließen, rät er nicht davon ab.

Die zwölf Kläger

Rekurs wahrscheinlich

(tom) Markus Lobis, einer der zwölf Kläger, will seine Enttäuschung nicht verbergen. "Wir haben uns einen anderen Urteilsspruch erwartet." Doch das bedeute nicht, dass man nun aufgebe: "Wir müssen uns natürlich die Urteilsbegründung ansehen, doch wir sind weiterhin sehr engagiert in der Sache und grundsätzlich zu einer Berufung bereit, vor allem, wenn es sich zeitlich ausginge", betont Lobis, der bei der gestrigen Verhandlung am Oberlandesgericht anwesend war. Mit diesem Verfahren habe man aber jedenfalls eine Änderung der politischen Kultur bewirkt. Nun seien gewisse Dinge nicht mehr selbstverständlich, meint Lobis. Durnwalders gestrige Attacken gegen die zwölf Klage-Einbringer will er selbstredend nicht auf sich sitzen lassen. Lobis: "Wir sind weder Strohmänner für jemand anderen noch Enttäuschte, die sonst nichts auf die Reihe kriegen. Uns geht es um die Demokratie, und wir sind weiter bereit, dafür zu kämpfen."


Artikel aus "Die Neue Südtiroler Tageszeitung" Nr. 150 vom 29. Juli 2006, S. 2

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