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Gesalzene Rechnung

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Die Regionalregierung hat jetzt 100.000 Euro zur Rückerstattung von Anwaltsspesen reserviert. Mit dem Betrag sollen unter anderem Luis Durnwalder die Anwaltsspesen rückerstattet werden, die das angestrengte Unwählbarkeits-Verfahren verursacht hat.

von Christoph Franceschini

Der Vorschlag kam vom Präsidenten des Regionalausschusses. Lorenzo Dellai. Auf seiner letzten Sitzung genehmigte der Regionalausschuss am 23. Februar auch die Bereitstellung von 100.000 Euro zur Rückerstattung von Anwaltsspesen. Wie es im Beschluss heißt: "Festgestellt, dass im Laufe des Haushaltsjahres einige Rückerstattungen von Anwaltsspesen anfallen, wird dieses Geld aus dem Haushaltskapitel 364 zweckgebunden."
Die Höhe des Betrages lässt aufhorchen; sie hat aber einen klaren Grund. Und der heißt Luis Durnwalder. Denn ein großer Teil der Summe ist mehr oder weniger für den Südtiroler Landeshauptmann und derzeitigen Vizepräsidenten der Region reserviert.
Indirekter Ausgangspunkt des 100.000-Euro-Beschluss sind die Landtagswahlen 2003. Weil Luis Durnwalder zu diesem Zeitpunkt Mitglied des Verwaltungsrates der "SADOBRE AG" war und diese mehrheitlich dem Land gehört, gehen einige Oppositionelle davon aus, dass Durnwalder – streng nach dem Gesetz – nicht wählbar war. Die Konsequenz: Der Landeshauptmann müsste trotz seiner 110.000 Vorzugsstimmen als Landtags- und Regionalratsabgeordneter abdanken und verlöre über Nacht alle seine Ämter.
Zwölf Bürger und Bürgerinnen strengten genau in diesem Sinne ein gerichtliches Verfahren an. Luis Durnwalder ließ sich in dem Prozess von seinem Vertrauensanwalt Gerhard Brandstätter verteidigen. Durnwalder und Brandstätter bekamen sowohl in erster Instanz am Bozner Landesgericht wie auch in zweiter Instanz am Bozner Oberlandesgericht Recht. Dazwischen hat sich auch der Verfassungsgerichtshof mit einer Facette des Verfahrens befasst. Denn die SVP wollte mit einer "authentischen Interpretation" mitten im Verfahren im Landtag den rechtlich zweideutigen Gesetzespassus entschärfen. Weil es sich bei dem zu interpretierenden Gesetz aber um ein Regionalgesetz handelt, wollte das Gericht diese Kompetenzfrage geklärt haben. Das Verfassungsgericht bestätigte die alleinige Kompetenz des Regionalrates, annullierte die so genannte "Lex Durnwalder", die man im Landtag mehrheitlich beschlossen hatte. Danach wurde die Gesetzesinterpretation im Regionalrat verabschiedet. Als interessierte Prozesspartei ließen sich Durnwalder und Brandstätter natürlich auch in das Grundsatzverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof ein. Zudem ist der gesamte Gerichtsweg noch nicht beendet. Die zwölf Kläger haben gegen das Urteil des Bozner Oberlandesgerichtes Berufung eingelegt. Damit behängt der "Casus Durnwalder" jetzt beim Kassationsgericht. "Wir erwarten noch im Frühjahr eine Entscheidung", sagt Durnwalder-Vertrauensanwalt Gerhard Brandstätter.
Allgemein geht man aber davon aus, dass die letzte Instanz die Urteile der ersten zwei Gerichtsinstanzen bestätigen wird. In diesem Sinn ist auch der Beschluss des Regionalausschusses zu verstehen. Denn laut Gesetz hat jeder Regionalratsabgeordnete Recht auf Rückerstattung der Anwaltskosten in einem Verfahren, das in Ausübung oder in Funktion seines Mandates gegen ihn angestrengt und bei dem er voll freigesprochen wird. Bestätigt die Kassation Durnwalders Wählbarkeit, muss die öffentliche Hand – spricht die Region – damit auch die gesamten Anwaltskosten Durnwalders übernehmen. Weil der Prozess über drei Instanzen plus Verfassungsgerichtshof ging, dürfte am Ende eine ordentliche Summe zusammenkommen. Deshalb hat man auch gleich 100.000 Euro eingeplant.
Das ist die gesalzene Rechnung, die der Rechtsstreit unter dem Signum der Demokratie am Ende dem Steuerzahler präsentiert.


Artikel aus "Die Neue Südtiroler Tageszeitung" Nr. 55 vom 15. März 2007, S. 3

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