Hinter die Kulissen
Leserbrief in "FF" No. 05 vom 31.01.2008
ff 48/07 brachte eine Präzisierung von Landeshauptmann Durnwalder zur Bewertung des Urteils zur Unvereinbarkeit
In ff behauptet Durnwalder, mit Bezug auf uns Rekurssteller, "wenn sie schon Rekurse einreichen, so müssen sie wenigstens die diesbezügliche Prozedur der Prozessordnung einhalten. Jetzt noch indirekt mir die Schuld über diese Nicht-Entscheidung zu geben, ist wohl ein starkes Stück, wenn man bedenkt, dass alle vorhergehenden Urteile klar festgelegt haben, dass die Wählbarkeit gegeben ist".
Dies ist eine völlige Verdrehung der Tatsachen: Wir kennen unsere Rechtsordnung bestens, und wir haben während der laufenden Frist (Art. 369 ZPO) mehrmals beim Rechtsanwalt die notwendige Hinterlegung des Rekurses bei der Kanzlei des Kassationsgerichts nachgefragt und urgiert; trotzdem hat der Rechtsanwalt "seltsamerweise" die Hinterlegung erst nach Ablauf der Frist vorgenommen, und Durnwalder hat diesen Formfehler ausgenutzt, um das Verfahren endgültig zu stoppen: Aufgrund des von Durnwalders Verteidigung vorgebrachten Einwands konnte das Kassationsgericht nicht anders, als das Verfahren als "nicht verfolgbar" abzuschließen. Dadurch wurden wir Rekurssteller aber um unser verfassungsmäßiges Recht betrogen, ein Urteil in der Sache zu erhalten.
Im Übrigen sind wir gerade dabei, das "seltsame" Versäumnis des Rechtsanwalts etwas genauer zu beleuchten, weshalb die Causa Durnwalder noch lange nicht abgeschlossen ist, ob es bestimmten Leuten passt oder nicht.
Hubert Comploi, Wolkenstein
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