Durnwalders Widerrede
Editorial in "ff" No. 48 vom 29.11.2007
Widerrede. Landeshauptmann Durnwalder wehrt sich. In einem Brief an ff widerspricht er einer Passage im Editorial (ff 46/07), in dem geschrieben stand, dass die Entscheidung in seiner Wählbarkeitsfrage „nur dank einer juristischen Spitzfindigkeit zugunsten Durnwalders“ gefallen sei.
Dazu Durnwalder: „Alle Gerichtsurteile, jenes in erster wie auch jenes in zweiter Instanz, haben eindeutig geklärt, dass die Wählbarkeit gegeben war (...) Ich bin überzeugt, dass auch der oberste Gerichtshof zu keinem anderen Urteil hätte kommen können. Nicht ich habe die anscheinende Spitzfindigkeit verursacht, sondern die Antragsteller selbst.“
Und weiter: „Wenn sie schon Rekurse einreichen, so müssen sie wenigstens die diesbezügliche Prozedur der Prozessordnung einhalten. Jetzt noch indirekt mir die Schuld über diese Nicht-Entscheidung zu geben, ist wohl ein starkes Stück, wenn man bedenkt, dass alle vorhergehenden Urteile klar festgelegt haben, dass die Wählbarkeit gegeben ist.“
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