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Landtag - Wählbarkeit

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von Dr. Johann Gruber, Bozen

Zum Artikel "Schatten über Landtagskarrieren" ("Dolomiten", 5. März) Folgendes: Manche Leute glauben offensichtlich, dass Unwahrheiten durch oftmaliges Wiederholen zu Wahrheiten werden; dem ist aber nicht so! Wahr ist nämlich, dass es zur Wählbarkeit Durnwalders bei den Landtagswahlen 2003 kein abschließendes Urteil in der Sache gibt, weil der Betroffene durch Ausnutzung eines Formfehlers das Verfahren gestoppt hat. Die Anwälte der 5 Rekurssteller hatten seinerzeit "seltsamerweise" eine Frist verstreichen lassen, weshalb das Kassationsgericht das Verfahren als "nicht verfolgbar" abschließen musste; der Generalstaatsanwalt beim Kassationsgericht hatte aber mit Nachdruck für die Unwählbarkeit Durnwalders plädiert. Weiters wurde die sogenannte "authentische Interpretation" des Regionalrats, besser bekannt als "Lex Durnwalder" (Regionalgesetz Nr. 3/2004), vom Verfassungsgerichtshof im Juni 2006 als verfassungswidrig annulliert, und folglich ist in Sachen Wählbarkeit einzig und allein das regionale Wahlgesetz Nr. 7/1983 nach wie vor gültig. Wen’s interessiert: Alle diesbezüglichen Details und Urteile finden sich im Internet unter www.rechtsstaatlichkeit.bz.

Leserbrief in "Dolomiten" vom 10.03.2009, S. 18

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Last modified 2009-05-24 20:26
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