Der Fall Egartner
Leserbrief in "FF" No. 26 vom 25.06.2009
Titelgeschichte in ff 24/09 über die Nicht-Wählbarkeit des SVP-Landtagsabgeordneten Christian Egartner
Ihr Artikel enthält zwar einige Fehler bzw. Ungenauigkeiten, immerhin wird aber erstmals die Wählbarkeit Durnwalders 2003 infrage gestellt und korrekt berichtet, dass die Causa nie ganz ausjudiziert worden ist, aber der Kassationsrekurs wahrscheinlich angenommen worden wäre; vor etwas mehr als einem Jahr sprach die ff diesbezüglich noch von "Lappalie" und "Witz". Folgendes muss aber richtiggestellt werden:
1. In Bezug auf die Wählbarkeit von Steger und Repetto wird die sogenannte "authentische Interpretation" des Regionalrats (aus dem Jahr 2004, nicht 2007!) zitiert und darauf verwiesen, dass sie der "Oberste Gerichtshof in Rom" als verfassungswidrig eingestuft hätte, so als ob es sich hierbei um die Meinungen der üblichen SVP-Advokaten handeln würde ("Zeller meint ... Brandstätter sagt ..."). Diesfalls handelt es sich aber um das Urteil des Verfassungsgerichtshofes, welches genannte Interpretation[, besser bekannt als "Lex Durnwalder",] als verfassungswidrig annulliert hat: annulliert, das heißt, der betreffende Text existiert nicht mehr, ist null und nichtig! Da wäre es freilich ein "Witz", wenn sich Herr Steger auf diese "authentische Interpretation" berufen wollte[, umso mehr, wo er doch das Amt des Landtagspräsidenten bekleidet].
2. Sie berichten dauernd von 12 Klägern in der Causa Durnwalder, der Kassationsrekurs wurde aber von nur mehr fünf Klägern eingebracht (alles nachzulesen im Web unter www.rechtsstaatlichkeit.bz ).
3. Sie schreiben, in der Causa Durnwalder hätte der Anwalt der Kläger einen Termin beim Kassationsgericht "verschlafen" bzw. "verschwitzt". Diese beschönigende Umschreibung sei Ihnen unbenommen, das "Versäumnis" der Anwälte (einer aus Bozen und sein Korrespondenzanwalt in Rom) ist auf jeden Fall seltsam, und zurzeit behängt diesbezüglich eine Eingabe der fünf geschädigten Kläger bei den zuständigen Anwaltskammern.
4. Es steht dem ff-Schreiber natürlich frei, den (vorläufigen) Abschluss der Causa Durnwalder als "Waterloo" für die Kläger zu werten; immerhin hat aber Herr Durnwalder 2008 über 12.000 Vorzugsstimmen weniger bekommen als 2003, und dies trotz eines Wahlkampfaufwandes, der alles bis dahin Gesehene bei Weitem übertrifft[ ... von wegen Waterloo!].
Johann Gruber, Bozen
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